AGB’s

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Goldmann Pools & Wellness GmbH
4209 Engerwitzdorf, Engerwitzdorferstraße 50

I. Geltung

Soweit diese Geschäftsbedingungen zwischen uns und dem Kunden Vertragsbestandteil sind und soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgen die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien, sofern für diese Rechtsgeschäfte keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

II. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung durch uns. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 14-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Wir behalten uns das Recht der Nichtannahme der Bestellungen ausdrücklich vor.

III. Preis

Alle von uns genannten Preise sind inklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
Für Kostenvoranschläge wird keine Gewährleistung für deren Richtigkeit übernommen.
Die Inbetriebnahme von Schwimmbecken ist im Preis nicht inbegriffen und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Sie wird als gesonderte Rechnungsposition fakturiert.

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

a) Bei Selbstabholung der Ware in unserem Geschäft sind mangels gegenteiliger Vereinbarung unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen.
b) Bestellungen in unserem Webshop sind per Vorkasse zu bezahlen. Bei der Überweisung sind Name und Bestellnummer anzugeben. Sobald die Bezahlung eingegangen ist, wird die Ware geliefert. Ab der vierten Bestellung können registrierte Kunden per Erlagschein bezahlen.
c) Bei allen Zahlungsarten ist der Rechnungsbetrag sofort fällig.
d) Bei Kauf eines Schwimmbeckens inkl. Montage sind 30% der vereinbarten Auftragssumme bei Auftragserteilung als Akonto zu bezahlen. Erst mit Zahlungseingang des Akontos bei uns, beginnt die Lieferfrist für die von uns zu erstellenden Pläne und zu erbringenden Leistungen. Der Kunde ist verpflichtet auf unser Ersuchen und nach unserer Wahl über den Restbetrag der Auftragssumme auf seine Kosten entweder eine unwiderrufliche Zahlungsanweisung oder eine abstrakte unbedingte Bankgarantie eines österreichischen Kreditinstitutes bei uns zu hinterlegen, die für den Fall der Leistungserbringung ohne wesentliche Mängel von uns in Anspruch genommen werden dürfen.
Der Restbetrag von 70% der Auftragssumme wird nach Lieferung und Aufstellung des Beckens fällig. Für den Fall, dass auch die Inbetriebnahme des Schwimmbeckens vertragsgegenständlich ist, werden die Kosten für die Inbetriebnahme (eigene Rechnungsposition) erst nach deren Durchführung fällig.
e) Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
f) Bei Zahlungsverzug werden von uns 6 % an Verzugszinsen berechnet.
g) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit allfälligen Gegenforderungen gegen unsere Kaufpreisforderungen aufzurechnen, es sei denn die Forderung des Kunden wurde gerichtlich festgestellt, oder von uns schriftlich anerkannt. Ist der Kunde Verbraucher, kann er auch aus den in § 6 Abs. 1 Z 8 KSchG genannten Fällen mit Gegenforderungen aufrechnen, insbesondere aber dann, wenn diese im rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung stehen oder von uns anerkannt worden sind.

V. Vertragsrücktritt, Vertragsanfechtung

Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, die uns ein Festhalten am Vertrag unzumutbar machen, wie insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Im Falle eines Verbrauchergeschäftes wird der pauschalierte Schadenersatz geltend gemacht. Die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Im Falle eines Verbrauchergeschäftes wird der pauschalierte Schadenersatz geltend gemacht. Die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte (§ 934 AGBG) ausgeschlossen.

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§5 a KSchG) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gem. dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Waren die nach den Wünschen des Kunden sonderangefertigt werden, ist ein Rücktritt nicht möglich.

VI. Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassokosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und zweckmäßig sind, zu ersetzen. Betreibt der Gläubiger das Mahnwesen selbst, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 4,00 zu bezahlen.

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

a) Teillieferungen sind möglich.
b) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 4 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

VIII. Vorarbeiten durch den Kunden

Wir verkaufen, liefern und montieren Schwimmbecken und Schwimmbadtechnik im vertragsgegenständlichen Umfang. Vor Ort wird die gekaufte Anlage von uns im Auftragsumfang in die vom Kunden plan- und ordnungsgemäß vorbereitete Fläche montiert, verrohrt und an den Filter angeschlossen. Sämtliche bauseitigen Vor- und Nacharbeiten (Erdaushub, Drainage, Fundament, Beton-Bodenplatte inkl. Bewehrung, Maurerarbeiten, Elektroarbeiten sowie Anschluss der Versorgungsleitungen, Versetzen des Beckenkörpers mittels Kran in die Baugrube, Hinterfüllen mit Beton (in der Güteklasse laut Plan), Selbstmontage der Technik, frostsicheres Streifenfundament für die Montage der Überdachung, Entladehilfe von 3 Mann bei der Lieferung der Kuppel, Mithilfe bei der Montage der Kuppel, etc.) sind vom Kunden in der vereinbarten Frist vorzunehmen.
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung der von ihm bauseits zu treffenden Maßnahmen (inkl. Zufahrts- und Ablademöglichkeit) verantwortlich. Verzögert sich die Lieferung aufgrund vom Kunden zu vertretenden Umständen, trägt der Kunde die uns dadurch entstehenden Kosten gem. Punkt VII lit b). Überdies sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6% per anno für die Dauer der Verzögerung zu berechnen.
Die Lieferung durch uns erfolgt bis zur Grundgrenze. Für die Lieferung zur Grundgrenze wird die mögliche und erlaubte Zufahrt von schweren LKWs vorausgesetzt. Der Kunde hat die diesbezüglich notwendigen entsprechenden Vorkehrungen zu treffen und dafür Sorge zu tragen, dass die Grundgrenze frei ist. Besteht keine für den betreffenden Schwertransport zugelassene öffentliche Straße, hat der Kunde durch privatrechtliche Vereinbarungen die Zufahrt sicherzustellen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, organisiert der Kunde den Kran für das Versetzen des Beckens von der Grundgrenze zum Aufstellungsort des Beckens samt allen dafür notwendigen Arbeiten, auf eigene Kosten selbst.
Über Wunsch des Kunden empfehlen wir gerne Professionalsten für allfällige Vor- bzw. Nacharbeiten, es handelt sich bei den empfohlenen Professionalsten jedoch nicht um unsere Erfüllungsgehilfen. Wir haften in keinem Fall für deren Arbeiten oder Leistungen.

IX. Garantie

Nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen garantieren wir unseren Kunden für 10 Jahre ab Montage des Beckenkörpers dessen Wasserdichtheit. Wird der Beckenkörper innerhalb des Garantiezeitraumes undicht, hat der Kunde Anspruch auf Nachschweißen der undichten Stelle. Die Erfüllung der Garantie erfolgt ausschließlich durch Nachschweißen und nicht durch Tausch des Beckenkörpers.
Voraussetzung der Garantie ist, dass wir mit den saisonal bedingten regelmäßigen Einwinterungs- und Inbetriebnahmearbeiten des Beckens beauftragt werden (etwa im Rahmen eines Servicevertrages oder Einzelauftrages).

Die Garantie entfällt,
– wenn die Undichtheit auf einen Unfall, also ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis zurückzuführen ist;
– wenn die Undichtheit durch unsachgemäße Handlungen, durch scharfe oder spitze Gegenstände, durch Einwirkungen von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Vermurrungen, Überschwemmungen, Grundwasser, Quellen, Brand oder Explosion hervorgerufen wird;
– bei mangelhafter oder fehlende Wartung durch den Kunden;
– bei Nichteinhaltung der Betriebsanleitung durch den Kunden;

Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiefrist und setzen keine neue Garantiefrist in Gang.

X. Lieferfrist

Die Baupläne werden von uns nach den Angaben des Kunden erstellt. Die Pläne werden von uns dem Kunden binnen 10 Arbeitstagen zur Prüfung übermittelt. Einwendungen gegen die Pläne sind vom Kunden binnen 3 Tagen schriftlich zu erheben, andernfalls gelten die Pläne als genehmigt.
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere uns die unterzeichneten Baupläne vorliegen, der Aktontobetrag bei uns eingelangt ist und er alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu vier Wochen, bei sonderangefertigen Waren um bis zu acht Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Sofern die Inbetriebnahme der Anlage vertragsgegenständlich ist und diese nicht unmittelbar nach Fertigstellung der Anlage erfolgen kann, so ist diese sobald als möglich vorzunehmen.

XI. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

XII. Geringfügige Leistungsänderungen

Mengenangaben in Angeboten erfolgen ohne Gewähr, Abweichungen von Prospektangaben, Abbildungen und Mustern in Farbe, Maßen und Gewichten bleiben vorbehalten.

XIII. Gewährleistung, Garantie, Untersuchungs- und Rügepflicht,

Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wir sind berechtigt, bei jedem Mangel jedenfalls drei Mängelbehebungsversuche durchzuführen, bevor der Kunde das Recht hat, andere Gewährleistungsbehelfe zu fordern. Wandlung (Vertragsaufhebung) kann der Kunde überdies nur begehren, wenn der Mangel nicht geringfügig ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware.
Wird vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware.
Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 f UGB überdies die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 1 Woche zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels samt entsprechender Fotodokumentation (wenn möglich auch in elektronischer Form) schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte

Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Sämtliche Bestimmungen des Punktes XIII. gelten bei Verbrauchergeschäften nicht.

XIV. Betriebsanleitung

Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Inbetriebnahme der von uns gelieferten und montierten Waren mit der Betriebsanleitung und sonstigen von uns zur Verfügung gestellten Informationen über die Verwendung und Wartung der von uns gelieferten Produkte vertraut zu machen und diese einzuhalten. Wir haften und leisten auch keine Gewähr für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung oder Nichteinhaltung der Betriebsanleitung entstehen.
Um ein Eindrücken der Schwimmbadabdeckung zu vermeiden ist die Schwimmbadabdeckung im Winter vom Kunden vom Schnee zu befreien und schneefrei zu halten. Das Risiko für Beschädigungen der Abdeckung infolge nicht abgeräumter Schneelasten trägt der Kunde. Er ist weiters verpflichtet, einmal jährlich die Abdeckung mit Silikonspray zu revisieren.
Die Reinigung der Schwimmbadabdeckung ist mit Leitungswasser ohne Reinigungsmittel vorzunehmen, da es ansonsten zu Beschädigungen der Abdeckung kommen kann. Es dürfen auch keine Mikrofasertücher verwendet werden, weil ansonsten die Gefahr besteht, die Abeckung zu zerkratzen. Für die Einhaltung dieser Pflegehinweise und für die Einhaltung der Betriebsanleitung trägt der Kunde das Risiko.

XV. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen zwei Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

XVI. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XVII. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.

XVIII. Zurückbehaltung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
Beauftragt uns ein Kunde mit mehreren Aufträgen bzw. werden mehrere Bestellungen getätigt, so handelt es sich bei jedem Auftrag und bei jeder Bestellung um einen gesonderten Einzelauftrag. Mängel berechtigen den Kunden daher nur zur Zurückbehaltung des Rechnungsbetrages im von den Mängeln betroffenen Auftrag, nicht aber auch bei den anderen von ihm erteilten Aufträgen.

XIX. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

XX. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden und an Dritte(Versanddienste, Lieferanten) im Zuge der Auftragsabwicklung und bei Zahlungsverzug an ein Inkassobüro weitergegeben werden. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit per Mail an die Goldmann Pools & Wellness GmbH unter office@goldmann-wellness.at oder per Fax 07235/6501650 widerrufen.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir Lichtbilder, Abbildungen, Zeichnungen, etc. von den von uns gelieferten Pools und Schwimmbadabdeckungen zu Werbezwecken unentgeltlich verwenden. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich unter der oben angegebenen Adresse widerrufen werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Dargestellte Fremdlogos, Bilder, etc. sind Eigentum der entsprechenden Firmen.

Goldmann Pools & Wellness GmbH
Engerwitzdorfer Straße 50
4209 Engerwitzdorf, Oberösterreich
[T] +43 7235/65016-0
[F] +43 7235/65016-50
office@goldmann-wellness.at

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